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				| CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
 | |
| DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
 | |
| COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
 | |
| ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
 | |
| DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
 | |
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| DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
 | |
| UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ"
 | |
| ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
 | |
| DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
 | |
| DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
 | |
| GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
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 | |
| DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
 | |
| ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
 | |
| SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
 | |
| DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
 | |
| SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
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|    1. Definitionen
 | |
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 | |
| a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
 | |
| jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
 | |
| vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
 | |
| Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
 | |
| zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
 | |
| gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
 | |
| des Schutzgegenstandes.
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| 
 | |
| b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
 | |
| von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
 | |
| einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
 | |
| Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
 | |
| geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
 | |
| oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
 | |
| 
 | |
| c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
 | |
| Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
 | |
| in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
 | |
| in Verkehr zu bringen.
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| d. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
 | |
| juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
 | |
| dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
 | |
| 
 | |
| e. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
 | |
| oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
 | |
| ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
 | |
| Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
 | |
| bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
 | |
| 
 | |
| f. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
 | |
| künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
 | |
| Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
 | |
| jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
 | |
| auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
 | |
| unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
 | |
| jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
 | |
| Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
 | |
| Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
 | |
| im Sinne dieser Lizenz.
 | |
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 | |
| g. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
 | |
| die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
 | |
| vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
 | |
| dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
 | |
| erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
 | |
| vorherigen Verstoßes auszuüben.
 | |
| 
 | |
| h. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
 | |
| des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
 | |
| von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
 | |
| Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
 | |
| Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
 | |
| unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
 | |
| drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
 | |
| 
 | |
| i. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
 | |
| Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
 | |
| dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
 | |
| durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
 | |
| des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
 | |
| Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
 | |
| sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
 | |
| Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
 | |
| 
 | |
|    2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
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 | |
| Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
 | |
| des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
 | |
| sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
 | |
| der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
 | |
| Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
 | |
| ergeben.
 | |
| 
 | |
|    3. Lizenzierung
 | |
| 
 | |
| Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
 | |
| unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
 | |
| räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
 | |
| am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
 | |
| in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
 | |
| 
 | |
| a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
 | |
| in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
 | |
| 
 | |
| b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
 | |
| Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
 | |
| dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
 | |
| 
 | |
| c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
 | |
| wiederzugeben und zu verbreiten; und
 | |
| 
 | |
| d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
 | |
| und zu verbreiten.
 | |
| 
 | |
| e. Bezüglich der Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
 | |
| 
 | |
| i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
 | |
| im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
 | |
| (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
 | |
| das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
 | |
| jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
 | |
| 
 | |
| ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
 | |
| vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
 | |
| einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
 | |
| Vergütung.
 | |
| 
 | |
| iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
 | |
| Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
 | |
| (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
 | |
| davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
 | |
| nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
 | |
| 
 | |
| Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
 | |
| nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
 | |
| Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
 | |
| Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
 | |
| die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
 | |
| werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
 | |
| von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
 | |
| Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
 | |
| sämtlicher daraus resultierender Rechte.
 | |
| 
 | |
|    4. Bedingungen
 | |
| 
 | |
| Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
 | |
| ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
 | |
| 
 | |
| a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
 | |
| Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
 | |
| Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
 | |
| (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
 | |
| oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
 | |
| gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
 | |
| Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
 | |
| wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
 | |
| und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
 | |
| oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
 | |
| keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
 | |
| in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
 | |
| Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
 | |
| eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
 | |
| insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
 | |
| erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
 | |
| Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise
 | |
| entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
 | |
| ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
 | |
| Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise entfernen.
 | |
| 
 | |
| b. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
 | |
| auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
 | |
| unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
 | |
| im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
 | |
| lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
 | |
| in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
 | |
| Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
 | |
| 
 | |
| i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) Rechteinhabers,
 | |
| und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
 | |
| oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
 | |
| hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
 | |
| Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
 | |
| 
 | |
|          ii. den Titel des Inhaltes;
 | |
| 
 | |
| iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
 | |
| Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
 | |
| es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
 | |
| zum Schutzgegenstand;
 | |
| 
 | |
| iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
 | |
| mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
 | |
| handelt.
 | |
| 
 | |
| Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
 | |
| Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
 | |
| eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
 | |
| Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
 | |
| hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
 | |
| nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
 | |
| in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
 | |
| aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
 | |
| vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
 | |
| weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
 | |
| oder Billigung durch den Urheber, den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger
 | |
| andeuten oder erklären.
 | |
| 
 | |
| c. Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
 | |
| Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
 | |
| fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
 | |
| Schutz eigener Art genießen.
 | |
| 
 | |
| d. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
 | |
| Lizenz unberührt.
 | |
| 
 | |
|    5. Gewährleistung
 | |
| 
 | |
| SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
 | |
| UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
 | |
| WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
 | |
| NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
 | |
| WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
 | |
| INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
 | |
| ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
 | |
| SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
 | |
| BESCHREIBUNGEN.
 | |
| 
 | |
|    6. Haftungsbeschränkung
 | |
| 
 | |
| ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
 | |
| IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
 | |
| VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
 | |
| ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
 | |
| WURDE.
 | |
| 
 | |
|    7. Erlöschen
 | |
| 
 | |
| a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
 | |
| Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
 | |
| durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
 | |
| einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
 | |
| oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
 | |
| diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
 | |
| unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
 | |
| entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
 | |
| sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
 | |
| die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
 | |
| 
 | |
| b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
 | |
| bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
 | |
| behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
 | |
| anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
 | |
| solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
 | |
| dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
 | |
| Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
 | |
| Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
 | |
| vollumfänglich wirksam bleibt.
 | |
| 
 | |
|    8. Sonstige Bestimmungen
 | |
| 
 | |
| a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
 | |
| eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
 | |
| dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
 | |
| an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
 | |
| 
 | |
| b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
 | |
| öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
 | |
| ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
 | |
| Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
 | |
| 
 | |
| c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
 | |
| Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
 | |
| 
 | |
| d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
 | |
| sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
 | |
| betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
 | |
| 
 | |
| e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
 | |
| Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
 | |
| die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
 | |
| auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
 | |
| Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
 | |
| genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
 | |
| Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
 | |
| Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
 | |
| Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
 | |
| zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
 | |
| wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
 | |
| auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
 | |
| 
 | |
| f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
 | |
| getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
 | |
| das Recht der Republik Österreich Anwendung.
 | |
| 
 | |
| Creative Commons Notice
 | |
| 
 | |
| Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
 | |
| oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
 | |
| Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
 | |
| irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
 | |
| - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
 | |
| beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
 | |
| wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
 | |
| 
 | |
| Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
 | |
| die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
 | |
| gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
 | |
| steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
 | |
| einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
 | |
| Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
 | |
| der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
 | |
| die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
 | |
| auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
 | |
| der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
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| Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
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